A-2.82 Missachtung der ästhetischen Mittellinie
DETAILLIERTER SACHVERHALT: Bei der Aufstellung der Frontzähne wurde die ästhetische Mittellinie des Gesichts vollkommen ignoriert. Die Zähne wirkten dadurch nach einer Seite verschoben, was dem Gesicht ein asymmetrisches, disharmonisches Aussehen verlieh. Der optische Defekt war für jeden Laien sofort erkennbar. DER TECHNISCHE FEHLER: Grober ästhetischer Planungsfehler durch Missachtung der Gesichtssymmetrie. RECHTSHINWEIS: Anspruch auf Neuanfertigung wegen unzumutbarer ästhetischer Beeinträchtigung.