A-2.65 Missachtung der individuellen Lippen-Lach-Linie
DETAILLIERTER SACHVERHALT: Bei der Bestimmung der Zahnlänge wurde die individuelle Lachlinie des Patienten ignoriert. Dies führte dazu, dass beim Lächeln zu viel künstliches Zahnfleisch sichtbar war (Gummy-Smile-Effekt), was der Patient als entstellend empfand. DER TECHNISCHE FEHLER: Planungsfehler in der ästhetischen Analyse der Gesichtsproportionen. RECHTSHINWEIS: Anspruch auf Neuanfertigung zur Wiederherstellung einer harmonischen Gesichtsästhetik.