A-2.63 Fehlerhafte Auswahl der Halteelemente im sichtbaren Bereich
DETAILLIERTER SACHVERHALT: Im sichtbaren Bereich der Frontzähne wurden metallische Halteelemente so platziert, dass sie beim Sprechen und Lächeln deutlich sichtbar waren. Eine ästhetisch unauffällige Lösung wurde trotz technischer Möglichkeiten nicht realisiert. DER TECHNISCHE FEHLER: Missachtung ästhetischer Grundregeln bei der Platzierung von Verankerungselementen. RECHTSHINWEIS: Anspruch auf ästhetische Nachbesserung wegen unzumutbarer optischer Beeinträchtigung.