A-2.47 Fehlende Aufklärung über die Risiken bei der Anwendung von Haftmitteln
DETAILLIERTER SACHVERHALT: Aufgrund der schlechten Passform wurde dem Patienten empfohlen, permanent große Mengen Haftcreme zu verwenden. Über die Risiken einer Zinkvergiftung bei Langzeitanwendung großer Mengen wurde der Patient nicht aufgeklärt. DER JURISTISCHE FEHLER: Verletzung der Aufklärungspflicht über die Risiken von Hilfsmitteln bei mangelhaftem Zahnersatz. RECHTSHINWEIS: Haftung für potenzielle Gesundheitsschäden durch Daueranwendung von Haftmitteln.