A-2.44 Missachtung der Lippenstütze (Ästhetisches Defizit)
DETAILLIERTER SACHVERHALT: Bei der Aufstellung der Frontzähne wurde die natürliche Unterstützung der Oberlippe ignoriert. Das Gesicht des Patienten wirkte dadurch eingefallen und deutlich gealtert. Ästhetische Korrekturen an der Zahnstellung wurden als „technisch nicht möglich“ abgelehnt. DER TECHNISCHE FEHLER: Fehlplanung der Zahnaufstellung unter Berücksichtigung der Weichgewebsästhetik. RECHTSHINWEIS: Anspruch auf Neuanfertigung wegen ungenügender ästhetischer Rehabilitation.