A-2.40 Fehlerhafte Gestaltung der Phonetik (Sprachstörungen)
DETAILLIERTER SACHVERHALT: Durch die unnatürlich dicke Gestaltung der Gaumenplatte und die falsche Stellung der Frontzähne wurde der Zungenraum so massiv eingeschränkt, dass der Patient unter deutlichen Sprachstörungen (Lispeln) litt. Eine Korrektur der Form wurde verweigert. DER TECHNISCHE FEHLER: Missachtung der phonetischen Anforderungen bei der Gestaltung von Zahnersatz. RECHTSHINWEIS: Anspruch auf Neuanfertigung wegen funktioneller und sozialer Beeinträchtigung.