A-2.37 Verletzung der vertraglichen Sorgfaltspflicht durch Zeitdruck
DETAILLIERTER SACHVERHALT: Die gesamte Behandlung wurde unter extremem Zeitdruck durchgeführt, um die Abrechnung zu beschleunigen. Notwendige Ausheilphasen des Zahnfleisches wurden verkürzt, was zu einer fehlerhaften Passung des definitiven Zahnersatzes führte. DER JURISTISCHE FEHLER: Verletzung des fachärztlichen Sorgfaltsmaßstabs zugunsten wirtschaftlicher Eigeninteressen. RECHTSHINWEIS: Haftung für alle Komplikationen, die aus der Missachtung biologischer Heilungsphasen resultieren.