A-2.33 Unzulässige Kürzung der Kronenränder zur Spaltverdeckung
DETAILLIERTER SACHVERHALT: Um eine mangelhafte Passung der Kronen zu vertuschen, wurden die Kronenränder manuell gekürzt. Dies führte dazu, dass der Zahnhals ungeschützt offen lag und extrem kälte- sowie schmerzempfindlich wurde. Zudem entstand eine ideale Nische für Bakterien. DER MEDIZINISCHE FEHLER: Vorsätzliche Vertuschung eines Passfehlers durch schädigende Nachbearbeitung. RECHTSHINWEIS: Haftung für die Zerstörung der biologischen Breite und Folgeschäden am Zahnhalteapparat.