⬅ ZURÜCK 📍 INFO 📍 RECHT 📄 PDF

A-2.30 Fehlende Aufklärung über die Notwendigkeit von Reparaturanfälligkeit

DETAILLIERTER SACHVERHALT: Dem Patienten wurde verschwiegen, dass eine Geschiebeprothese eine ständige professionelle Wartung (Austausch von Matrizen/Patrizen) erfordert, die mit laufenden Kosten und Zeitaufwand verbunden ist. Der Patient ging von einer wartungsfreien Dauerlösung aus. DER JURISTISCHE FEHLER: Verletzung der Aufklärungspflicht über die Folgekosten und den Wartungsaufwand. RECHTSHINWEIS: Haftung für die unerwartet eintretenden Wartungskosten und den damit verbundenen Aufwand.