A-2.27 Unterlassene Röntgendiagnostik während der Behandlungsphase
DETAILLIERTER SACHVERHALT: Während der monatelangen Umbau- und Anpassungsphase wurden keine Kontrollröntgenaufnahmen angefertigt, um den Zustand der Pfeilerzähne und den Sitz der Primärkronen objektiv zu prüfen. Klinische Probleme wurden lediglich visuell und unzureichend beurteilt. DER MEDIZINISCHE FEHLER: Diagnosefehler durch Verzicht auf notwendige bildgebende Verfahren. RECHTSHINWEIS: Haftung für nicht rechtzeitig erkannte pathologische Prozesse unter dem Zahnersatz.