A-2.26 Mangelhafte Ästhetik und Formgebung der Frontzähne
DETAILLIERTER SACHVERHALT: Die ästhetische Gestaltung der Frontzähne wich massiv von der natürlichen Form und Farbe der Nachbarzähne ab. Der Zahnersatz wirkte künstlich und entstellend, was für den Patienten eine erhebliche psychische Belastung im sozialen Umfeld darstellte. Eine Korrektur wurde abgelehnt. DER TECHNISCHE FEHLER: Missachtung ästhetischer Mindeststandards in der dentalen Prothetik. RECHTSHINWEIS: Anspruch auf Nachbesserung oder Neuanfertigung wegen ästhetischer Unzumutbarkeit.