⬅ ZURÜCK 📍 INFO 📍 RECHT 📄 PDF

A-2.25 Unzulässige Druckausübung zur schnellen Behandlungsentscheidung

DETAILLIERTER SACHVERHALT: Dem Patienten wurde suggeriert, dass eine sofortige Entscheidung für die teure Geschiebetechnik unumgänglich sei, um weiteren Zahnverlust zu verhindern. Eine Bedenkzeit oder das Einholen einer Zweitmeinung wurde durch gezielte Desinformation erschwert. DER JURISTISCHE FEHLER: Nötigungsähnliche Situation bei der Einwilligungserteilung. RECHTSHINWEIS: Anfechtbarkeit der Einwilligung wegen Überrumpelung und Verletzung der ärztlichen Beratungspflicht.