A-2.14 Unzureichende Aufklärung über die Bruchanfälligkeit von Keramikverblendungen
DETAILLIERTER SACHVERHALT: Der Patient wurde nicht darüber aufgeklärt, dass bei der gewählten Konstruktion ein überdurchschnittlich hohes Risiko für Keramikabplatzungen (Chipping) besteht, insbesondere unter Berücksichtigung der individuellen Kausituation. Bereits kurz nach der Eingliederung kam es zu großflächigen Frakturen der Verblendkeramik. DER JURISTISCHE FEHLER: Verletzung der Aufklärungspflicht über werkstoffspezifische Risiken und Komplikationsraten. RECHTSHINWEIS: Haftung für Materialschäden und Neuanfertigungskosten.