⬅ ZURÜCK 📍 INFO 📍 RECHT 📄 PDF

A-2.11 Mangelhafte Passgenauigkeit der Primärkronen

DETAILLIERTER SACHVERHALT: Die zur Aufnahme des Geschiebes angefertigten Primärkronen wiesen bereits bei der Anprobe Defizite im Randschluss auf. Anstatt die Kronen im Labor korrigieren zu lassen, wurde versucht, die Spaltbildung durch Zementierung zu kaschieren. Dies führte innerhalb kürzester Zeit zu Sekundärkaries und zum biologischen Versagen der Pfeiler. DER MEDIZINISCHE FEHLER: Handwerklicher Fehler bei der Passung und unzulässige Eingliederung mangelhafter Prothetik. RECHTSHINWEIS: Gewährleistungsfall und Schadensersatzpflicht für die Folgebehandlung.