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A-2.08 Unzureichende zahntechnische Ausführung des Geschiebes

DETAILLIERTER SACHVERHALT: Das im Labor angefertigte Geschiebe wies bereits bei der ersten Einprobe erhebliche Passungenauigkeiten auf. Anstatt eine Neuanfertigung zu veranlassen, wurde versucht, durch massives Einschleifen der Metall- und Keramikoberflächen eine künstliche Passung zu erzeugen. Dies führte zu einem irreversiblen Stabilitätsverlust der Konstruktion. DER TECHNISCHE FEHLER: Mangelhafte Werkleistung und unsachgemäße Nachbesserung. RECHTSHINWEIS: Gewährleistungsanspruch und Schadensersatz für Folgeschäden am Kauapparat.